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Rechtsgrundlagen

GAV
GAV

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
für den schweizerischen Gerüstbau 2012–2015 inkl. der diesbezüglichen Zusatzvereinbarungen zum Downloaden

UAK
UAK (Unterakkordanten)

Informationen bezüglich der Anforderungen an Unterakkordanten finden Sie auf der Website der PBK Gerüstbau.

GEBAFONDS
GEBAFONDS

Paritätischer Fonds für das Schweizerische Gerüstbaugewerbe

Der GEBAFONDS bezweckt die Durchführung des Berufsbeitrages des schweizerischen Gerüstbau-gewerbes sowie die treuhänderische Verwaltung und Verwendung der daraus fliessenden Mittel nach Massgabe des jeweils geltenden Gesamtarbeitsvertrages für den schweizerischen Gerüstbau sowie des dazugehörenden Ausführungs-reglements.

BFF
BBF Gerüstbau

Berufsbildungsfonds Gerüstbau

Der Bundesrat hat beschlossen, den Berufsbildungsfonds Gerüstbau per 1. Juni 2010 allgemein verbindlich zu erklären. Der Schweizerische Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) wird mit der konkreten Umsetzung beauftragt.

 

Geltungsbereich

Dem Fonds sind sämtliche Gerüstbaufirmen in der Schweiz unterstellt. Die Kriterien für eine Prüfung der Unterstellung können in Anlehnung an den Gesamtarbeitsvertrag für den schweizerischen Gerüstbau herangezogen werden.

Die Fondskommission entscheidet über die Unterstellung der Betriebe. Dieser kann beim Vorstand des SGUV angefochten werden.
 

FAR
FAR

Stiftung Flexibler Altersrücktritt (FAR) Gerüstbau

Auf der Website der Stiftung FAR Gerüstbau stehen Ihnen alle notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung.

Kaution Gerüstbau
Kaution Gerüstbau

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für den Gerüstbau

Zur Sicherung der Beiträge an den Paritätischen Fonds sowie der gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüche der Paritätischen Berufskommission (PBK), hat jeder Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme in der Schweiz, bei der PBK eine Kaution in Höhe von Fr. 10'000.– zu hinterlegen.

PBK
PBK

Auf der Website der Paritätischen Berufskommission Gerüstbau PBK stehen Ihnen alle notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung.

Qualitätslabel
Qualitätslabel
für Gerüstbauer

PBK-Qualitätslabels
im Gerüstbaugewerbe
 

 

Antrag
für das PBK-Qualitätslabel 2013/14 

 

Die Die Gebühr für die Auswertung der Unterlagen und Ausstellung des Labels wurde von der PBK auf Fr. 230.– pro Betrieb bzw. Niederlassung festgelegt.

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