Rechtsgrundlagen
GAV
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
für den schweizerischen Gerüstbau 2012–2015 inkl. der diesbezüglichen Zusatzvereinbarungen zum Downloaden
UAK (Unterakkordanten)
Informationen bezüglich der Anforderungen an Unterakkordanten finden Sie auf der Website der PBK Gerüstbau.
GEBAFONDS
Paritätischer Fonds für das Schweizerische Gerüstbaugewerbe
Der GEBAFONDS bezweckt die Durchführung des Berufsbeitrages des schweizerischen Gerüstbau-gewerbes sowie die treuhänderische Verwaltung und Verwendung der daraus fliessenden Mittel nach Massgabe des jeweils geltenden Gesamtarbeitsvertrages für den schweizerischen Gerüstbau sowie des dazugehörenden Ausführungs-reglements.
BBF Gerüstbau
Berufsbildungsfonds Gerüstbau
Der Bundesrat hat beschlossen, den Berufsbildungsfonds Gerüstbau per 1. Juni 2010 allgemein verbindlich zu erklären. Der Schweizerische Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) wird mit der konkreten Umsetzung beauftragt.
Geltungsbereich
Dem Fonds sind sämtliche Gerüstbaufirmen in der Schweiz unterstellt. Die Kriterien für eine Prüfung der Unterstellung können in Anlehnung an den Gesamtarbeitsvertrag für den schweizerischen Gerüstbau herangezogen werden.
Die Fondskommission entscheidet über die Unterstellung der Betriebe. Dieser kann beim Vorstand des SGUV angefochten werden.
FAR
Stiftung Flexibler Altersrücktritt (FAR) Gerüstbau
Auf der Website der Stiftung FAR Gerüstbau stehen Ihnen alle notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung.
Kaution Gerüstbau
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für den Gerüstbau
Zur Sicherung der Beiträge an den Paritätischen Fonds sowie der gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüche der Paritätischen Berufskommission (PBK), hat jeder Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme in der Schweiz, bei der PBK eine Kaution in Höhe von Fr. 10'000.– zu hinterlegen.
PBK
Auf der Website der Paritätischen Berufskommission Gerüstbau PBK stehen Ihnen alle notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung.
Qualitätslabel
für Gerüstbauer
PBK-Qualitätslabels
im Gerüstbaugewerbe
Antrag
für das PBK-Qualitätslabel 2013/14
Die Die Gebühr für die Auswertung der Unterlagen und Ausstellung des Labels wurde von der PBK auf Fr. 230.– pro Betrieb bzw. Niederlassung festgelegt.